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Allgemeines
Aufgrund aktueller Vorkommnisse weisen wir darauf hin:
Für die patentierten Geschmacksmuster der graphischen Symbole der Ni-Ma Germany Ltd. / Nicole Valentine gelten:
Sämtliche Symbole, die von der Ni-Ma Germany Ltd. verwendet werden, sind international eingetragene Geschmacksmuster.
Hersteller und Vertriebe, die nicht über diese Geschmacksmuster-Rechte verfügen, machen sich folglich bei einem Nachbau oder Vertrieb strafbar.
Das Design eines Produktes zählt zu den entscheidenden Faktoren für seinen Markterfolg. Es kann zu einem bedeutenden Vermögensgegenstand eines Unternehmens werden. Das passende Schutzrecht für Produktdesign ist das Geschmacksmuster. Es schützt die Farb- und Formgebung eines Erzeugnisses. Das Geschmacksmuster schützt das Design dreidimensionaler Gegenstände - zum Beispiel von Möbeln, Autos oder Spielzeug. Auch für zweidimensionale Muster - wie Stoffe, Tapeten, Logos, Grafiken oder Icons - kann man ein Geschmacksmuster anmelden.
Das eingetragene Geschmacksmuster verleiht den Inhaber das alleinige Recht, das Design zu benutzen. Ein eingetragenes Geschmacksmuster ist ein Recht mit absoluter Sperrwirkung. Zudem kann der Inhaber anderen verbieten, das Design ohne seine Zustimmung zu verwenden. Hiervon sind alle denkbaren Handlungen umfasst, die sich auf das Design beziehen - beispielsweise das Anbieten von Produkten, bei denen das Design verwendet wird, deren Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr. Der Geschmacksmusterschutz entsteht mit der Eintragung des Musters in das Geschmacksmusterregister. Er kann bis zu 25 Jahre nach dem Anmeldetag aufrecht erhalten werden.
Weiterhin sind alle Rechte für Abbildungen, Grafiken, Photos etc. von dieser Website bei der Ni-Ma Germany Ltd.. Gebrauch dieser Infomationen, ohne die Genehmigung der Ni-Ma Germany Ltd., wird verfolgt.